Lernende Person

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In diesem Kapitel geht es um zwei Instrumente, welche die Lernenden während der gesamten beruflichen Grundbildung begleiten.

Lerndokumentation betriebliche Grundbildung

Abbildung des Ordners "Lerndokumentation betriebliche Grundbildung"

Die Lerndokumentation ist ein branchenunabhängiges Arbeitsinstrument zur Förderung der betrieblichen Bildung. Sie unterstützt und begleitet sowohl die Lernenden als auch ihre Berufsbildner/innen während der Grundbildung. Bei den meisten Berufen ist das
Führen einer Lerndokumentation vorgeschrieben.

Die lernende Person hält in der Lerndokumentation ihren Lernprozess fest: alle wesentlichen Arbeiten,
die erworbenen Fähigkeiten und die Erfahrungen, die sie im Lehrbetrieb macht. Die Lerndokumentation dient ihr zudem als Nachschlagewerk.

Die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner ersieht aus der Lerndokumentation den Bildungsverlauf, das Berufsinteresse und das persönliche Engagement der lernenden Person.

Wegweiser durch die Berufslehre

Titelblatt der Broschüre "Wegweiser durch die Berufslehre"

Die offizielle Broschüre zum Lehrvertrag dient den Lehrvertragsparteien als praktische Orientierungshilfe während der Berufslehre. In einfachen Worten werden rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung erläutert.

Der Wegweiser gibt so knapp wie möglich und so umfangreich wie nötig Antworten auf Fragen, die sich im Laufe einer Berufslehre stellen.

Das Lehrvertragsformular enthält Verweise auf Unterkapitel des Wegweisers. So können beim Ausfüllen des Formulars gezielt Informationen nachgeschlagen werden.

INFO

Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung

Auch Lernende mit Behinderung können eine berufliche Grundbildung absolvieren, sofern sie die kognitiven und fachlichen Anforderungen des jeweiligen Berufs erfüllen.

Damit sie aufgrund ihrer Behinderung während des Ausbildungsprozesses und bei den Qualifikationsverfahren nicht benachteiligt sind, haben sie einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Massnahmen des Nachteilsausgleichs.

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